Grabpflege auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Tiefenbach
Laut Friedhofsatzung sind die Angehörigen der Verstorbenenzur Pflege der Gräber und der Bereiche zwischen den einzelnen Gräbern verantwortlich. Bedauerlicherweise stellen wir in der letzten Zeit oftmals fest, dass Gräber und auch die Bereiche zwischen den Gräbern nicht ausreichend gepflegt werden.
Daher fordern wir alle Angehörigen dazu auf, die Pflege der Gräber und den Bereich um die Gräber im Blick zu behalten. Eine würdevolle und schöne Ruhestätte für unsere Verstorbenen können wir nur schaffen, wenn sich alle an die Vorgaben der Grabstätte halten.
Heinz-Peter Knebel 1. Beigeordneter