Eingeschränktes Halteverbot

Liebe Tiefenbacher*innen,
ich weise daraufhin, dass in der Nebenstraße der Waldstraße nun ein eingeschränktes Halteverbot auf beiden Seiten gilt. Parken ist demnach nicht mehr gestattet und kann ordnungsrechtlich geahndet werden. Das Halten zum Be- und Entladen ist für drei Minuten erlaubt. Diese Maßnahme war leider erforderlich, damit diese schmale Nebenstraße uneingeschränkt u.a. für Einsatzfahrzeuge, Räumfahrzeuge und die Müllabfuhr befahrbar ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Julie Kaiser-Girard, Ortsbürgermeisterin