Auslage von Ratten- und Mäusegift in Tiefenbach
Liebe Tiefenbacher*innen,
da auf Grund der Auslage von Mäuse- und Rattengift in den letzten Tagen ein Haustier eines wirklich qualvollen Todes erleiden musste, möchte ich noch einmal auf die korrekte Nutzung dieses Mittels hinweisen.
Bitte Beachten sie unbedingt die vorgegebenen Anwendungshinweise auf der Verpackung.
Ratten- und Mäusegift darf, auch auf eigenem Grundstück, ausschließlich in Köderboxen ausgelegt werden, welche nicht für Menschen und andere Tiere, egal welcher Art zugänglich sein dürfen. Das Gift Alpha-Chloralose darf zudem nur in geschlossenen Gebäuden angewendet werden.
Eine Alternative stellen selbstverständlich auch Mäusefallen oder gar Lebendfallen dar.
Wer Gift ohne diese entsprechenden Köderdosen auslegt, macht sich strafbar und kann polizeilich geahndet werden.
Julie Kaiser-Girard, Ortsbürgermeisterin